Schulbegleitung | Schulassistenz
Die Schulbegleitung | Schulassistenz hat das Ziel, die Teilhabe an Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sicherzustellen.
Grundlage dafür sind Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) sowie § 35 a SGB VIII (Jugendhilfe) oder § 112 SGB IX | § 75 SGB IX (Eingliederungshilfe).
- Die Antragstellung für eine Schulbegleitung erfolgt in der Regel durch die Sorgeberechtigten bei der zuständigen Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe, also dem Kostenträger.
- Art und Umfang der individuellen Hilfestellung werden vom Amt festgestellt.
Unsere Aufgaben
Schulbegleitung | Schulassistenz kann an allen bestehenden Schulformen geleistet werden. Es ist eine begleitende Hilfe, damit:
- der Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht ermöglicht wird
- die individuellen Bildungsziele erlangt werden können
- Teilhabe an Bildung gelingt.
Außerdem unterstützt die Schulbegleitung | Schulassistenz je nach Bedarf auch in den außerschulischen Sozialkontakten beispielsweise in Pausenzeiten, auf Ausflügen oder Klassenfahrten. Damit kann sie dazu beitragen, Ausgrenzungen entgegenzuwirken.
- Verantwortlich für den Schulunterricht ist die Lehrkraft, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten ist nicht Aufgabe der Schulbegleitung.
- Die Aufsichtspflicht für die zu begleitenden Schüler:innen liegt grundsätzlich bei der Schule.
Unsere Unterstützung
Der Umfang unserer Leistung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf der Schüler:innen. Maßnahmen können sein:
- Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am täglichen Schulbesuch
- Hilfe zur Strukturierung und Orientierung in Raum, Zeit und Material
- Erstellung und Erlernen des Umgangs mit didaktischen Materialien
- Unterstützung bei der Vermittlung sozialer Regeln im Schulalltag
- Hilfestellung beim Erwerben sozialer Kompetenzen
- Krisenintervention und Vermittlung in Konfliktsituationen
- punktuelle „Dolmetscherfunktion“ in Bezug auf Aufgabenstellungen und Kommunikation
- Schutz vor realen Gefahren und Mobbing
- Sicherstellung des Austausches zwischen Schule, Elternhaus und Schulbegleitung zum Wohl des Kindes