Druckerei | Letter- und Mailingcenter
Ob eine Auflagenhöhe von 300 Exemplaren oder eine mit 30 000 – die Druckerei der Lebenshilfe Braunschweig erfüllt mit ihren Heidelberger Offsetdruckmaschinen zuverlässig und termingerecht die unterschiedlichsten Kundenwünsche. In der Weiterverarbeitung leisten wir Ihnen unter anderem Falzarbeiten jeder Art sowie diverse Bindungen und Heftungen.
Überzeugende Handarbeit steht in unserem Letter- und Mailing-Center im Vordergrund: Unsere Partner vertrauen uns vor allem Aufträge an, die das „gewisse Etwas“ haben oder eine so geringe Auflagenhöhe, dass sie von Kuvertiermaschinen nicht bearbeitet werden können. Unser Team übernimmt Aufträge von Kleinstauflagen bis zu 15 000 Stück. Es hat bei der Deutschen Post AG im Briefzentrum Braunschweiger Hafen einen guten Namen.
Kunden, die mit uns zusammenarbeiten:
- Werbeagenturen
- Kirchengemeinden
- Vereine
- Bildungseinrichtungen, Schulen
- Behörden, Verwaltung
- Firmen
- Museen
- Gewerkschaften
- Privatkunden
Leistungen, die wir erbringen:
- Erzeugnisse:
- Zeitschriften und Broschüren
- Plakate und Flyer
- Briefpapier und Formulare
- Glückwunsch- und Visitenkarten
- Satz und Layout
- Vierfarbdruck bis A 3
- Bindungen und Heftungen, u.a
- Spiralbindung bis A 3
- Laminieren bis A 3
- Ringösenheftung
- Broschürenfertigung
- Nummerieren
- Nuten und Falzen
- Letter- und Mailing-Center:
- Infobriefe / Infopost
- Pressepost
- Mailings
- Adressen eindrucken
- Zusammentragen
- Kuvertieren und Versenden
Unsere Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung sind ausgebildete Facharbeiter mit einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung. Sie garantieren den prozesssicheren Ablauf der gesamten Fertigung. Unsere Druckerei und das Mailing-Center sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Übrigens: Als gemeinnütziges Unternehmen können wir zum reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abrechnen. Wenn Sie als betrieblicher Auftraggeber ausgleichsabgabepflichtig sind, haben Sie noch einen weiteren Vorteil: Als privater oder öffentlicher Arbeitgeber können Sie die Hälfte unserer per Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe).