Persönliches Budget
Mit einem Persönlichen Budget können Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen zur Teilhabe selbständig und passend zusammenstellen. Sie entscheiden dann selbst, wer für sie welche Teilhabe-Leistungen erbringt. Mit dem Persönlichen Budget werden sie zu Käufern, Kunden und manchmal auch zu Arbeitgebern. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung.
Den Antrag kann jeder beeinträchtigte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer seine Beeinträchtigung ist.
Persönliche Budgets sind zum Beispiel möglich für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz oder Ferienbetreuung vom Jugendamt, Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe, Krankenkassenleistungen, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) oder für die Frühförderung bei beeinträchtigten Kindern, also:
- Leistungen nach dem SGB IX Eingliederungshilfe
- Leistungen nach dem SGB III Arbeitsförderung
- Leistungen nach dem SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen nach dem SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
- Leistungen nach dem SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
- Leistungen nach § 35a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
- Leistungen nach dem SGB IX Rehabilitation und Teilhabe
Voraussetzung für die Bewilligung eines Budgets ist die so genannte "Budgetfähigkeit“ der Leistungen. Sie sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- alltägliche Leistungen, die zur Bewältigung der Anforderungen in Arbeit, Familie und Gesellschaft dienen
- regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die in feststellbaren Zeitabständen anfallen
- regiefähige Leistungen, über die der Budgetnehmer allein oder mit Assistenz verfügen und entscheiden kann, insbesondere darüber, mit welchen Zielen, in welcher Zeit und wo sowie von wem die Leistungen ausgeführt werden.
Wir beraten Sie gern, falls Sie Fragen zum Persönlichen Budget haben.