Stiften und vererben
Vermögen stiften
Die Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig fördert Maßnahmen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung, deren Eltern und Angehörige.
Um noch mehr Projekte für Menschen mit Beeinträchtigung fördern zu können, freut sich die Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig über Zustiftungen, Erbschaften, Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder Sachwerte. Innerhalb der Stiftung können Sie sich an der Gemeinschaftsstiftung beteiligen oder auch Ihre eigene Treuhandstiftung errichten.
Weitere Informationen finden Sie unter Lebenshilfe-Stiftung.
Testament und Nachlass
In einem Testament können auch soziale Organisationen bedacht werden. So können Sie durch Ihren letzten Willen Projekte der Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig fördern, die Menschen mit Beeinträchtigung zugutekommen. Auch der Lebenshilfe Braunschweig e. V. und die Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige GmbH können im Testament bedacht werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Menschen mit Beeinträchtigung mit Ihrem Testament zu unterstützen. Sie können die Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig beispielsweise als Erben einsetzen, in einem "Behindertentestament" die Stiftung als Nacherben einsetzen oder ihr ein Vermächtnis zukommen lassen.
Die Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig kann auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Sie übernimmt damit die Nachlassabwicklung, die garantiert, dass der Wille des Erblassers nach dem Todesfall exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.
Wir beraten Sie gern und stellen Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu unseren Fachleuten im Erbrecht her.