Budget für Arbeit
„Es müssen Begegnungen ermöglicht werden, dann entsteht Energie.“
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem inklusiven Arbeitsmarkt frei gewählt oder angenommen wird.
Diese zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt nicht nur das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit, sondern spricht zugleich die staatliche Pflicht aus, die Verwirklichung dieses Rechts zu sichern und zu fördern. Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber durch das Bundesteilhabegesetz nachgekommen, in dem er unter anderem den Anspruch auf ein „Budget für Arbeit“ verankert hat.
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt haben und denen von einem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten wird, erhalten mit Abschluss eines solchen Arbeitsvertrages ein „Budget für Arbeit“.
Die Vorteile:
- Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigung, ihre Subventionen, die für einen Werkstattplatz bereitgestellt werden, in einem regulären Arbeitsverhältnis zu nutzen.
- Somit besteht für Unternehmen die Möglichkeit, einen Ausgleich von bis zu 75 Prozent des Bruttolohnes über das Sozialamt zu erhalten. Darüber hinaus unterstützen die Assistenzen der Lebenshilfe Braunschweig.
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Flyer zum Download.
Hier gibt's einen kurzen Film (4 Minuten), in dem Detlef Springmann die Vorteile für Arbeitgeber erläutert.